Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

Die Verfassungsbeschwerde wahre bereits nicht den Grundsatz der Subsidiarität, so das Bundesverfassungsgericht.

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Heribert Schmitz in Heft 17

Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts ändert nichts an der Komplexität des deutschen Namensrechts, so der Autor.

- Entscheidungen Leitsätze

Österr. Oberster Gerichtshof, Entscheidung v. 25.6.2024 – 2 Ob 88/24s

Lesen Sie die Leitsätze zum Österr. OGH, Entscheidung v. 25.6.2024 – 2 Ob 88/24s. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 18.

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Oberlandesgericht München, Beschluss v. 23.07.2024 – 33 Wx 329/23 e

Lesen Sie die Leitsätze zum Beschluss des OLG München v. 23.07.2024 – 33 Wx 329/23 e. Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht.

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss v. 7.8.2024 - 7 UF 80/24 e

Lesen Sie die Leitsätze zum Beschluss des OLG Bamberg  v. 7.8.2024 - 7 UF 80/24 e. Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht.

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 4.3.2024 – 2 Wx 22/24

Lesen Sie die Leitsätze zum OLG Köln, Beschluss v. 4.3.2024 – 2 Wx 22/24. Die Entscheidung mit einer Anmerkung von Anatol Dutta wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 18.

- Arbeitshilfen Pressemitteilungen

Checkliste zur Prüfung der Erziehungsberechtigung des DIJuF

Zur Erleichterung der Prüfung der Erziehungsberechtigung für das Asylverfahren hat das DIJuF eine Checkliste für die Jugendämter erstellt.

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 8.4.2024 – 15 WF 16/24

Lesen Sie die Leitsätze zum OLG Stuttgart, Beschluss v. 8.4.2024 – 15 WF 16/24. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 18.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 14.8.2024

Die Zahl der Adoptionen ist auf dem bislang tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung. Der Anteil der Stiefkindadoptionen hat einen neuen Höchststand erreicht.

Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Die Bundesregierung investiert weitere vier Milliarden. Es wird den Ländern nicht mehr möglich sein, aus diesen Mitteln Beitragsentlastungen für Eltern zu finanzieren.